Was ist bei einer Namensänderung nach § 1618 BGB im Hinblick auf die Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zu beachten?
Siehe dazu § 1618 S. 4 BGB sowie den Beitrag von Schramm in NJW-Spezial 2022, 388 f.
Siehe dazu § 1618 S. 4 BGB sowie den Beitrag von Schramm in NJW-Spezial 2022, 388 f.
Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mail: wittenberg@etl-rechtsanwaelte.de