Startseite | Aktuelles | Ist der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ein lohnsteuerbarer Vorteil?

Ist der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ein lohnsteuerbarer Vorteil?

Ist der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ein lohnsteuerbarer Vorteil?
Frage des Tages
27.03.2024

Ist der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ein lohnsteuerbarer Vorteil?

Nein, meint der Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 14.12.2023 – VI R 1/21, DB 2024, 566). Im Leitsatz zu 1.) und 2.) des Urteils heißt es:

„Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat.

Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer aus der Veräußerung der Mitarbeiterbeteiligung einen durch das Arbeitsverhältnis veranlassten marktunüblichen Überpreis erzielt.“

Suchen
Autor(en)


Dietrich Rüdiger Loll
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel