Wie hoch ist der Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer rechtswidrig ein auch zur privaten Nutzung überlassenes Elektrofahrzeug vorenthält?
Im Grundsatz beträgt der Anspruch des Arbeitnehmers 1 % vom Bruttolistenpreis des Neufahrzeugs, so jedenfalls bei einem Pkw mit einem Verbrennermotor.
Beispiel: Bruttolistenpreis des Pkw = 50.000,00 EUR = Anspruch auf Schadensersatz im Regelfall = 500,00 EUR monatlich
Was aber gilt, wenn – wie bei einigen E-Fahrzeugen – lediglich 0,25 % vom Bruttolistenpreis als sog. geldwerter Vorteil zu versteuern sind?
Unsere Meinung: Es bleibt bei der 1 %-Regel, denn die umweltpolitisch motivierte Besteuerung muss beim Anspruch auf Schadensersatz außer Betracht bleiben.
Die Sache ist bislang nicht abschließend rechtlich geklärt!