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Wie hoch ist der Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer rechtswidrig ein auch zur privaten Nutzung überlassenes Elektrofahrzeug vorenthält?

Wie hoch ist der Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer rechtswidrig ein auch zur privaten Nutzung überlassenes Elektrofahrzeug vorenthält?
Frage der Woche
02.08.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Wie hoch ist der Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer rechtswidrig ein auch zur privaten Nutzung überlassenes Elektrofahrzeug vorenthält?

Im Grundsatz beträgt der Anspruch des Arbeitnehmers 1 % vom Bruttolistenpreis des Neufahrzeugs, so jedenfalls bei einem Pkw mit einem Verbrennermotor.

Beispiel: Bruttolistenpreis des Pkw = 50.000,00 EUR = Anspruch auf Schadensersatz im Regelfall = 500,00 EUR monatlich

Was aber gilt, wenn – wie bei einigen E-Fahrzeugen – lediglich 0,25 % vom Bruttolistenpreis als sog. geldwerter Vorteil zu versteuern sind?

Unsere Meinung: Es bleibt bei der 1 %-Regel, denn die umweltpolitisch motivierte Besteuerung muss beim Anspruch auf Schadensersatz außer Betracht bleiben.

Die Sache ist bislang nicht abschließend rechtlich geklärt!

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Autor(en)


Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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