Startseite | Aktuelles | Zum Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, wenn der Geschädigte eine Kfz-Werkstatt betreibt

Zum Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, wenn der Geschädigte eine Kfz-Werkstatt betreibt

Zum Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, wenn der Geschädigte eine Kfz-Werkstatt betreibt
Aktuelles
25.08.2023 — zuletzt aktualisiert: 28.08.2023

Zum Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, wenn der Geschädigte eine Kfz-Werkstatt betreibt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Leitsatz zu 1.) und 2.) wie folgt entschieden (BGH, Urt. v. 26.05.2023 – VI ZR 274/22):

„Wird bei einem Verkehrsunfall ein Kfz beschädigt, hat der Geschädigte, der einen auf Gewinnerzielung ausgerichteten Reparaturbetrieb führt, grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Fremdreparatur einschließlich des Gewinnanteils.

Allerdings muss sich der Geschädigte in diesem Fall unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbsatz BGB auf eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit in seiner eigenen Werkstatt verweisen lassen, wenn sein Betrieb nicht ausgelastet und es ihm zumutbar ist, ansonsten ungenutzte Kapazitäten für die notwendige Reparatur zu nutzen. Dies gilt sowohl bei der konkreten als auch bei der fiktiven Schadensabrechnung.“

Suchen
Format
Autor(en)


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel