Startseite | Aktuelles | Wie grenzen sich strafbare Tötung auf Verlangen und straflose Beihilfe zum Suizid voneinander ab?

Wie grenzen sich strafbare Tötung auf Verlangen und straflose Beihilfe zum Suizid voneinander ab?

Frage des Tages
20.08.2022

Wie grenzen sich strafbare Tötung auf Verlangen und straflose Beihilfe zum Suizid voneinander ab?

Siehe dazu BGH, Beschl. v. 28.06.2022 – 6 StR 68/21 [Leitsatz]

„1. Die Abgrenzung strafbarer Tötung auf Verlangen von strafloser Beihilfe zum Suizid erfordert eine normative Betrachtung.

  1. Der ohne Wissens- und Verantwortungsdefizit gefasste und erklärte Sterbewille führt zur situationsbezogenen Suspendierung der Einstandspflicht für das Leben des Ehegatten“
Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x