Startseite | Aktuelles | Zu den Voraussetzungen der Begründung eines Wechselmodells im Wege der Abänderung einer bestehenden gerichtlichen Umgangsregelung

Zu den Voraussetzungen der Begründung eines Wechselmodells im Wege der Abänderung einer bestehenden gerichtlichen Umgangsregelung

Aktuelles
10.08.2022

Zu den Voraussetzungen der Begründung eines Wechselmodells im Wege der Abänderung einer bestehenden gerichtlichen Umgangsregelung

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden äußert sich zu den Voraussetzungen der Begründung eines Wechselmodells im Wege der Abänderung einer bestehenden gerichtlichen Umgangsregelung (OLG Dresden, Beschl. v. 27.04.2022 – 21 UF 71/22, NJW-Spezial 2022, 421).

Für den konkreten Fall verneint das OLG die Möglichkeit der Abänderung hin zu einem paritätischen Wechselmodell. Dafür sei erforderlich, dass dieses Modell dem Kindeswohl besser entspricht als dem in einer zuvor getroffenen Vereinbarung verabredeten Betreuungsmodell; maßgeblich sei § 1696 Abs. 1 BGB.

Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x