Startseite | Aktuelles | Besteht eine Hinweispflicht des Architekten im Hinblick auf den etwaig einzuhaltenden Denkmalschutz?
Frage des Tages
06.08.2022

Besteht eine Hinweispflicht des Architekten im Hinblick auf den etwaig einzuhaltenden Denkmalschutz?

Ja, meint das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 25.04.2022 – 29 U 185/20, NJW-Spezial 2022, 430). Im Leitsatz heißt es:

„1. Ein mit der Grundlagenermittlung und der Entwurfsplanung beauftragter Architekt hat seinen Auftraggeber über ein etwaiges denkmalschutzrechtliches Genehmigungserfordernis aufzuklären.

  1. Eine Verletzung dieser Aufklärungspflicht verpflichtet den Architekten mangels besonderer Abreden nicht zum Ersatz reiner Vermögensschäden, die aus dem Verlust steuerlicher Vergünstigungen resultieren.“
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