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Bindungswirkung eines gesondert festgestellten Grundbesitzwertes

Bindungswirkung eines gesondert festgestellten Grundbesitzwertes
Aktuelles
02.11.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Bindungswirkung eines gesondert festgestellten Grundbesitzwertes

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Leitsatz wie folgt entschieden (BFH, Urt. v. 26.07.2023 – II R 35/21):

„Ein gesondert festgestellter Grundbesitzwert entfaltet Bindungswirkung für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes.“

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Autor(en)


Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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