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Darf ein Pflegeheim in einem Pflegevertrag eine „Platz- oder Reservierungsgebühr“ verlangen?

Frage des Tages
21.12.2021

Darf ein Pflegeheim in einem Pflegevertrag eine „Platz- oder Reservierungsgebühr“ verlangen?

Nein, meint der Bundesgerichtshof (BGH). In den Leitsätzen der Entscheidung des BGH heißt es (BGH, Urt. v. 15.07.2021 – III ZR 225/20, NJW 2021, 3597):

„1. Der Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 WBVG umfasst nicht nur Verbraucher, die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung im Sinne des § 28 SGB XI unmittelbar beziehen, sondern auch Verbraucher, die Leistungen einer privaten Pflegepflichtversicherung im Sinne von § 23 in Verbindung mit § 110 SGB XI erhalten und damit mittelbar Leistungen auf der Basis des Vierten Kapitels des Elften Buches Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen.

  1. Es ist mit § 15 Abs. 1 Satz 1 WBVG in Verbindung mit § 87a Abs. 1 Satz 1 SGB XI unvereinbar, eine Platz- oder Reservierungsgebühr auf der Basis des vertraglichen Leistungsentgelts – gegebenenfalls vermindert um pauschalierte ersparte Aufwendungen – für die Zeit vor der Aufnahme des Pflegebedürftigen in das Pflegeheim bis zum tatsächlichen Einzugstermin vertraglich festzulegen. Eine solche Vereinbarung ist gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 WBVG, § 87a Abs. 1 Satz 4 SGB XI unwirksam (Fortführung des Senatsurteils vom 4. Oktober 2018 – III ZR 292/17, BGHZ 219, 373).“
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