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ETL Rechtsanwälte gewinnen vor dem Landesarbeitsgericht Chemnitz

Zum gemeinschaftlichen Betrieb (vgl. § 23 KSchG)
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24.02.2022

ETL Rechtsanwälte gewinnen vor dem Landesarbeitsgericht Chemnitz

Zum gemeinschaftlichen Betrieb (vgl. § 23 KSchG)

Die ETL Rechtsanwälte aus Erfurt (RA Markus Golz) gewinnen für ihren Mandanten in der Berufungsinstanz bei dem Sächsischen Landesarbeitsgericht (Sächsisches LAG, Urt. v. 20.09.2021 – 1 Sa 110/20). In der Sache ging es im Kern um die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet oder nicht, dort wiederum um § 23 KSchG. Nach § 23 KSchG findet das KSchG keine Anwendung, wenn und solange es sich bei dem Betrieb, in dem der gekündigte Arbeitnehmer bislang tätig war, um einen Kleinbetrieb handelt. Die ETL Rechtsanwälte haben sich mit ihrer Rechtsauffassung durchgesetzt und sind damit dem Argument der Klägerseite mit Erfolg entgegengetreten, wonach in dem zur Entscheidung gestellten Fall ein gemeinschaftlicher Betrieb vorgelegen haben sollte.

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