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Grundrechte sind unbedingt ernst zu nehmen!

Keine Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte
Grundrechte sind unbedingt ernst zu nehmen!
Der Kommentar
28.04.2021

Grundrechte sind unbedingt ernst zu nehmen!

Keine Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte

Gerade erst haben Bundestag und Bundesrat das Infektionsschutzgesetz verschärft. Das Ziel: Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern sollen durch bundeseinheitliche Regelungen verhindert werden. An sich eine gute Idee. Der Erfolg: mäßig! Denn an eine ganz wichtige Sache hat der Gesetzgeber nicht gedacht. Was machen wir mit den Millionen von Menschen, die aufgrund bestehenden Impfschutzes auf die Wahrung ihrer Grundrechte pochen?

Die Pandemie fordert uns. Und zwar in jeder Beziehung. Unsere Gesundheit ist millionenfach bedroht. Staatliche Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Pandemie zu bekämpfen, führen vielfach nicht zum erhofften Erfolg. Ja, die durch das reformierte Infektionsschutzgesetz geänderten, bundeseinheitlichen Regeln sind ein Schritt in die richtige Richtung. Aber leider nur Stückwerk. Was ist mit einer Regelung zur Frage, wie mit vollständig geimpften Menschen umzugehen ist? Fehlanzeige! Dazu sagt das geänderte Gesetz nämlich nichts. Das dadurch entstandene rechtliche Vakuum nutzt unter anderem das Bundesland Bayern und regelt etwas an sich Selbstverständliches. Nämlich die weitgehende Rückkehr geimpfter Menschen in den rechtlichen Normalzustand. Der Geimpfte erhält seine Grundrechte zurück. Damit wird der gerade erst beseitigte Flickenteppich neuerlich geknüpft. Ist das ungerecht, gar ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz von Artikel 3 unserer Verfassung? Nein! Denn ungleiche Sachverhalte verlangen keine Gleichbehandlung. Wenn es – wie das Robert Koch Institut meint – richtig ist, dass eine vollständig gegen das Coronavirus geimpfter Mensch keine wesentliche Gefahr für die Gesundheit anderer Personen mehr darstellt, gibt es keinen Grund ihm weiterhin an sich selbstverständliche Rechte vorzuenthalten.

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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