Startseite | Aktuelles | Ist die betriebsbedingte Kündigung eines Reiseteilnehmers in der Probezeit eine betriebsbedingte Kündigung im Sinne der Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung?

Ist die betriebsbedingte Kündigung eines Reiseteilnehmers in der Probezeit eine betriebsbedingte Kündigung im Sinne der Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung?

Frage des Tages
16.06.2021

Ist die betriebsbedingte Kündigung eines Reiseteilnehmers in der Probezeit eine betriebsbedingte Kündigung im Sinne der Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung?

Ja, meint das Landgericht (LG) Mönchengladbach (LG Mönchengladbach, Urt. v. 09.03.2021 – 4 S 30/20). Im Leitsatz der Entscheidung heißt es:

„Auch eine Kündigung eines Reiseteilnehmers während der Probezeit kann eine betriebsbedingte Kündigung im Sinne der Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung sein.“

Ergänzende Hinweise

Die Entscheidung des LG macht deutlich, dass das Arbeitsrecht und das Recht der Reisrücktrittsversicherung nicht zwingend konform gehen müssen. Eine betriebsbedingte Kündigung in der Probezeit gibt es im Arbeitsrecht streng genommen nicht (vgl. § 1 KSchG).

Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x