Startseite | Aktuelles | Kann der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden?

Kann der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden?

Kann der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden?
Frage der Woche
01.04.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Kann der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden?

Nein, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 31.01.2023 – II ZB 10/22). Im Leitsatz heißt es:

„Der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag kann nicht im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden.“

Suchen
Autor(en)


Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel