Startseite | Aktuelles | Kann der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden?
Kann der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden?
Kann der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden?

Kann der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden?

Nein, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 31.01.2023 – II ZB 10/22). Im Leitsatz heißt es:

„Der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag kann nicht im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden.“