Kann der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden?
Nein, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 31.01.2023 – II ZB 10/22). Im Leitsatz heißt es:
„Der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag kann nicht im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden.“