Keine sichere Zustellung durch Einwurfeinschreiben!
Anders als das frühere Einwurfeinschreiben, dessen Zugang mittels „Peel-off-Label“ händisch durch den Zusteller dokumentiert wurde, stellt der heutige Ablauf mittels Dokumentation über Scannertechnik und digitale Signaturen keinen typischen Geschehensverlauf für einen sicheren Zugang eines Schriftstücks und damit keinen diesbezüglichen Anscheinsbeweis dar. Das entschied das LAG Hamburg am 14.7.2025 (- 4 SLa 26/24).
Früher hat der Postangestellte kurz vor dem Einwurf in den Briefkasten ein „Peel-off-Label“ von der Sendung abgezogen, auf einen Auslieferungsbeleg geklebt und mit seiner Unterschrift und der Angabe des Datums die Zustellung bestätigt. Heute funktioniert das Einwurf-Einschreiben anders: Die Einlieferungsnummer wird mit einem Scanner eingelesen und im System hinterlegt. Auf dem Scanner unterzeichnet der Postangestellte digital, wobei das Datum automatisch im System erfasst wird. Das System beendet den Erfassungsvorgang, bevor der Brief in den Hausbriefkasten geworfen wurde. Dieser Ablauf, zusammen mit der nur nach Dienstvorschrift bestehenden Pflicht des Postboten, sich vor dem Einwurf zu vergewissern, dass der Name des Empfängers auf dem Briefkasten steht, ist für die Annahme eines Anscheinsbeweises nicht typisch genug, um besondere Umstände des Einzelfalls zu verdrängen.
