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Keine Fahrtenbuchauflage, wenn sich der Fahrer leicht ermitteln lässt

Keine Fahrtenbuchauflage, wenn sich der Fahrer leicht ermitteln lässt
Aktuelles
24.08.2024 — Lesezeit: 1 Minute

Keine Fahrtenbuchauflage, wenn sich der Fahrer leicht ermitteln lässt

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat im Leitsatz wie folgt entschieden (VG Berlin, Urt. v. 26.06.2024 – VG 37 K 11/23):

„Hätte sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren der Fahrer eines Tatfahrzeugs, mit dem ein erheblicher Verkehrsverstoß begangen worden ist, aufgrund eines brauchbaren Frontfotos und der Halterangaben im Abgleich mit Fotos aus einer Google-Bildsuche leicht ermitteln lassen können, liegt keine Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers im Sinne des § 31a StVZO vor.“

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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Sven Merkel
Rechtsanwalt

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