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Nutzungsvorteil eines Dienst-Pkws, Steuernachzahlungen und Corona-Kinderbonus in der unterhaltsrechtlichen Einkommensberechnung

Aktuelles
12.02.2022

Nutzungsvorteil eines Dienst-Pkws, Steuernachzahlungen und Corona-Kinderbonus in der unterhaltsrechtlichen Einkommensberechnung

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat zu den in der Überschrift aufgeworfenen Punkten einer für das Unterhaltsrecht maßgebliche Einkommensberechnung wie folgt entschieden (OLG Saarbrücken, 22.06.2021 – 6 UF 167/20    ):

„1. Der tatsächliche Nutzungsvorteil eines vom Arbeitgeber auch für Privatfahrten zur Verfügung gestellten PKW entspricht dem in der Verdienstbescheinigung zu Besteuerungszwecken angesetzten Einkommensanteil ermäßigt um die Steuermehrbelastung und den Privatanteil.

  1. Zur Vermeidung zu großer Einkommensverzerrungen kann es ausnahmsweise angemessen sein, Steuernachzahlungen nicht nach dem grundsätzlich maßgeblichen ´In-Prinzip´, sondern nach dem ´Für-Prinzip´ zu behandeln.
  2. Der sog. Corona-Kinderbonus ist eine Form des Kindergeldes und damit als Einkommen des Kindes zu behandeln.“
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