Startseite | Aktuelles | Urenkel sind schenkungsteuerrechtlich keine Enkel!

Urenkel sind schenkungsteuerrechtlich keine Enkel!

Urenkel sind schenkungsteuerrechtlich keine Enkel!
Aktuelles
30.10.2020

Urenkel sind schenkungsteuerrechtlich keine Enkel!

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Beschl. v. 27.07.2020 – II B 39/20):

Urenkeln steht jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 € nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind.

Ergänzende Hinweise:

In dem durch den BFH entschiedenen Fall ging es um die steuerrechtlich Anerkennung eines vom Steuerpflichtigen geltend gemachten Freibetrags. Ur­en­kel sind demnach eben keine „Kin­der der Kin­der“, also En­kel­kin­der, denen ein dop­pelt so hoher Frei­be­trag zu­stünde.

Suchen
Format
Autor(en)

Weitere interessante Artikel