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Zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)
Aktuelles
26.07.2024 — Lesezeit: 1 Minute

Zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 22.11.2023 – I R 9/20, NJW 2024, 1453[Leitsatz]):

„Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. Maßgebend ist allein, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem solchen Irrtum unterlegen ist.“

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Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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Dr. Uwe P. Schlegel
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