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Verbraucherbauvertrag

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Aktuelles
08.06.2022

Verbraucherbauvertrag

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat entschieden (OLG Zweibrücken, Urt. v. 29.03.2022 – 5 U 52/21):

„Ein Ver­brau­cher­bau­ver­trag im Sinne des § 650i BGB liegt auch dann vor, wenn Bau­her­ren beim Neu­bau eines Wohn­hau­ses die Ge­wer­ke an ein­zel­ne Hand­werks­un­ter­neh­men ver­ge­ben. Diese höchst­rich­ter­lich bis­lang un­ge­klär­te Rechts­fra­ge hat das Ober­lan­des­ge­richt Zwei­brü­cken am 29.03.2022 im Sinne der Bau­her­ren ent­schie­den. Damit kön­nen diese sich auf die hier­aus er­ge­ben­den Ver­brau­cher­rech­te be­ru­fen und sind nicht ver­pflich­tet, einem Hand­werks­un­ter­neh­men eine so­ge­nann­te Bau­hand­wer­ker­si­che­rung zu stel­len.“

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