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Frage des Tages
08.01.2022

Was ist ein testamentum mysticum?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Person, dann nicht Erbe wird, wenn ihre Identität nicht aus dem (eigenhändigen) Testament hervorgeht (BGH, Beschl. v. 10.11.2021 – IV ZB 30/20). Nicht ausreichend sei es, wenn die Identität nur unter Be­zug­nah­me auf eine form­nich­ti­ge An­la­ge er­mit­telt wer­den könne.

Der BGH hat in dem durch ihn entschiedenen Fall eine einem Testament bei­ge­füg­te Liste der Erben als for­m­un­wirk­sam ein­ge­stuft, da sie zwar un­ter­zeich­net, aber ma­schi­nen­ge­schrie­ben war. Im Ergebnis hat es sich nach Einschätzung des BGH um ein so­ge­nann­tes „tes­ta­men­tum mys­ti­cum“ gehandelt.

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