Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers bei schwankenden Arbeitszeiten?
Arbeitet der Arbeitnehmer in Teilzeit und schwanken die Arbeitszeiten, ist die Berechnung des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubsanspruchs nicht ganz einfach. Ein Beispiel verdeutlicht das.
Unterstellt man, dass ein Arbeitnehmer in einem Betrieb tätig ist, in dem in einer 5-Tage-Woche gearbeitet wird (bei 30 Tagen Urlaub im Jahr) und arbeitet der teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer über das gesamte Jahr hinweg an 120 Tagen, so berechnet sich der ihm zustehende Urlaubsanspruch wie folgt:
30 (= Urlaubstage im Jahr) x 120 Tage (= Zahl der Tage, an denen gearbeitet wurde) / 260 (= 52 x 5 = Arbeitstage im Jahr bei einer entsprechende Vollzeitkraft) = gerundet 13,85 Tage.