Zum Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung
Das Landesarbeitsgericht (LAG Köln hat zu dem in der Überschrift genannten Thema im Leitsatz wie folgt entschieden (LAG Köln, Urt. v. 11.04.2024 – 7 Sa 516/23):
„Der gesetzliche Schutzzweck des § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG würde verfehlt, wenn der Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ausgeschlossen o der beschränkt werden könnte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.2021 — 2 Sa 116/20 — juris, Rn. 60; LAG München, Urteil vom 12.01.2023 — 3 Sa 358/22 -, juris, Rn. 57).
Etwas anders gilt auch nicht dann, wenn das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Abschluss der einschränkenden Vereinbarung verbindlich feststeht (a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2016 — 8 Sa 1923/15 —, juris, Rn. 40; LAG Köln, Urteil vom 08.11.2012 — 7 Sa 767/12 —, juris, Rn. 59).“