Startseite | Aktuelles | Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer nach dem Ende des an sich befristeten Arbeitsvertrages mit dem Wissen des Arbeitgebers bei diesem weiter arbeitet?

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer nach dem Ende des an sich befristeten Arbeitsvertrages mit dem Wissen des Arbeitgebers bei diesem weiter arbeitet?

Frage des Tages
24.10.2020

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer nach dem Ende des an sich befristeten Arbeitsvertrages mit dem Wissen des Arbeitgebers bei diesem weiter arbeitet?

Dazu heißt es in § 15 Abs. 5 TzBfG:

Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Mit anderen Worten: Unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen wird aus einem befristeten Arbeitsvertrag ein solcher, der sich als unbefristeter Arbeitsvertrag fortsetzt.

Suchen
Themen
Autor(en)


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten



Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten


Weitere interessante Artikel