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Zur sechsmonatigen Weiternutzung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Pkw

Zur sechsmonatigen Weiternutzung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Pkw
Aktuelles
23.04.2024

Zur sechsmonatigen Weiternutzung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Pkw

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat im Leitsatz wie folgt entschieden (OLG München, Urt. v. 11.01.2024 – 24 U 3811/23 e):

„Die regelmäßig erforderliche mindestens sechsmonatige Weiternutzung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Pkw ist nicht nur dann keine Fälligkeitsvoraussetzung, wenn der Geschädigte einen zwischen Wiederbeschaffungswert und 130% des Wiederbeschaffungswertes liegenden Schaden konkret abrechnet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. November 2008 – VI ZB 22/08 –, BGHZ 178, 338-346), sondern auch dann nicht, wenn der Geschädigte einen zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert liegenden Schaden fiktiv abrechnet.“

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Autor(en)


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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