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Frage des Tages
11.06.2021

Dürfen in einer Vier-Tage-Woche 40 Stunden gearbeitet werden?

Diese Frage ist bislang rechtlich nicht abschließend geklärt. Es gibt Stimmen, die sagen, dass in einer Fünf-Tage-Woche gesetzlich regelmäßig höchstens 40 Stunden gearbeitet werden dürfen. Demnach sind eine regelmäßige tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden in einer Vier-Tage-Woche oder 9,6 Stunden in einer Fünf-Tage-Woche gesetzeswidrig.

Anders sieht das etwa das LAG Saarland, Urt. v. 09.04.2014 – 2 Sa 145/13:

„§ 3 S. 2 ArbZG dient der Flexibilisierung der Arbeitszeitvorgaben innerhalb eines Arbeitsverhältnisses. Nach Ablösung der AZO im Jahr 1994 durch das ArbZG ist der 8-Stunden-Tag nicht mehr als Regelarbeitstag zu betrachten. Es wird weiterhin hinsichtlich der in einer Woche maximal zulässigen Arbeitszeit nach §§ 1, 3 ArbZG am Werktag und nicht am individuellen Einsatztag des Arbeitnehmers angeknüpft.“

Siehe zu dieser Fragestellung auch Lützen, NZA 2021, 682.

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