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Frage des Tages
04.07.2022

Dürfen Vermieter von Wohnraum die Kosten für Rauchmelder auf ihre Mieter abwälzen?

Nein, meint der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2022 (BGH, Urt. v. 11.05.2022 – VIII ZR 379/20).

Zu §§ 1, 2 Nr. 17 BetrKV hat der BGH im Leitsatz wie folgt entschieden:

„Bei den Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern handelt es sich nicht um sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV, sondern – da sie den Kosten für den Erwerb von Rauchwarnmeldern gleichzusetzen sind – um betriebskostenrechtlich nicht umlagefähige Aufwendungen.“

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