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Erfordert die Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO Aufstellung einer Liquiditätsbilanz?

Frage des Tages
15.09.2022

Erfordert die Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO Aufstellung einer Liquiditätsbilanz?

Nein, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 28.06.2022 – II ZR 112/21). Im Leitsatz der Entscheidung heißt es:

„Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO muss nicht durch Aufstellung einer Liquiditätsbilanz, sondern kann auch mit anderen Mitteln dargelegt werden.“

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