Startseite | Aktuelles | Erweiterter Schutz der Rechte von Arbeitskräften, die im Wege der Arbeitnehmerverleihe ins EU-Ausland vermittelt werden
Aktuelles
07.06.2021

Erweiterter Schutz der Rechte von Arbeitskräften, die im Wege der Arbeitnehmerverleihe ins EU-Ausland vermittelt werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass für den Fall, dass eine Verleiher von Arbeitnehmern haupt­säch­lich Ar­beits­kräf­te ins EU-Aus­land ver­mit­telt, dieser Verleiher nicht in An­wen­dung der Aus­nah­me in Art. 12 Abs. 1 der Ver­ord­nung (EG) Nr. 883/2004 die So­zi­al­ver­si­che­rungs­vor­schrif­ten seines Sitz­staa­tes an­wen­den dürfe (EuGH, Urt. v. 03.06.2021 – C-784/19). An­de­ren­falls könnten sich Un­ter­neh­men in dem Mit­glied­staat nie­der­las­sen, des­sen Rechts­vor­schrif­ten im Be­reich der so­zia­len Si­cher­heit für sie am güns­tigs­ten wären und so die Bestimmungen des Staates, in dem die Arbeitnehmer tatsächlich tätig werden, unterlaufen.

Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x