Startseite | Aktuelles | Zur möglichen Amtspflichtverletzung durch einen Notar

Zur möglichen Amtspflichtverletzung durch einen Notar

Aktuelles
14.01.2023

Zur möglichen Amtspflichtverletzung durch einen Notar

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem es um eine mögliche Amtspflichtverletzung durch einen Notar gegangen ist (OLG Koblenz, Urt. v. 03.02.2022 – 1 U 651/21, DB 2022, 3048).

Das Gericht verneint im Ergebnis einen Anspruch aus Amtshaftung nach § 19 Abs. 1 BNotO. Demnach begeht ein Notar keine Amtspflichtverletzung, wenn er die organschaftliche Vertretungsmacht eines GmbH-Geschäftsführers zum Abschluss eines Grundstückkaufvertrages durch Einsichtnahme in das Handelsregister überprüft. Das Gericht weist darauf hin, dass sich Beschränkungen der Vertretungsmacht des Geschäftsführers – von Ausnahmefällen abgesehen – nur im Innenverhältnis der Gesellschaft auswirken.

Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x