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10 Irrtümer zur Scheinselbständigkeit

Irrtum Nr. 8: Alle anderen machen es auch so!
10 Irrtümer zur Scheinselbständigkeit
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08.11.2023 — Lesezeit: 3 Minuten

10 Irrtümer zur Scheinselbständigkeit

Irrtum Nr. 8: Alle anderen machen es auch so!

Der Irrtum

„Wenn alle es so machen, kann ich nicht scheinselbständig sein.“

Die Wahrheit

Das Sozialrecht kann für viele wie ein undurchdringlicher Dschungel wirken, besonders wenn es um das Thema Scheinselbständigkeit geht. Oft hört man Dinge wie: „Ach, das machen alle so! Dann muss es Selbstständigkeit sein!“ Doch die Realität ist komplexer und nicht allein vom Willen der Parteien abhängig. In diesem Artikel versuchen wir „Licht ins Dunkle“ zu bringen.

Der Irrglaube des „Das machen alle so!“

Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass die Vorgehensweise der Mitbewerber als Maßstab für die eigene Selbständigkeit dienen kann. Nur weil viele in der Branche auf eine bestimmte Weise arbeiten, bedeutet das nicht automatisch, dass es rechtlich korrekt ist. Jeder Fall von (Schein-) Selbständigkeit wird individuell bewertet.

Das Sozialrecht betrachtet die vorhandenen Tatsachen aus eigener Perspektive. Wenn das Finanzamt oder das Gewerbeamt keinerlei Bedenken äußert, muss das noch lange nicht für das Sozialrecht gelten.

Auch der Umstand, dass die Mitbewerber in gleicher Weise arbeiten, begründet im Sozialrecht keinerlei rechtliche Argumente. Vielmehr ist es oft so, dass auch die Mitbewerber das Sozialrecht völlig unbeachtet lassen und ständig dem Risiko von Nachforderungen ausgesetzt sind.

Warum der Wille allein nicht ausreicht

Das deutsche Sozialsystem basiert auf dem Solidarprinzip. Das bedeutet, dass diejenigen, die finanziell besser gestellt sind, einen Beitrag leisten, um diejenigen zu unterstützen, die in Not geraten sind. Diejenigen, die in einer abhängigen Beschäftigung stehen oder als Selbständiger mit Beitragspflichten tätig sind, zahlen Beiträge in die verschiedenen Sozialversicherungssysteme ein. Diese Beiträge werden genutzt, um Leistungen wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zu finanzieren. Daher kann die Frage der Beitragspflicht keine freie Entscheidung des Einzelnen sein.

Die Rechtsprechung der Sozialgerichte berücksichtigt eine Vielzahl von Kriterien, um den sozialrechtlichen Status zu bestimmen. Die Frage was die Parteien tatsächlich wollen, spielt dabei eine sehr untergeordnete Rolle. Wichtig ist vielmehr, wie die tatsächlichen Arbeitsbedingungen aussehen.

Die Risiken ignorieren? Keine gute Idee!

Es ist gefährlich, die Risiken der Scheinselbständigkeit zu ignorieren und sich einfach darauf zu verlassen, dass es alle anderen auch so machen.

Wenn eine Scheinselbständigkeit festgestellt wird, können nicht nur hohe Nachzahlungen fällig werden sondern es drohen unter Umständen auch Strafen und weitere rechtliche Konsequenzen.

Wie kann man sich schützen?

Es wird bei der Bewertung einer möglichen Scheinselbständigkeit fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten.

Sie sollten vor einem Antrag auf Statusfeststellung auf jeden Fall eine sozialrechtliche Bewertung durch einen Anwalt beauftragen und erst anschließend das Verwaltungsverfahren einleiten. Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit. Bitte beachten Sie auch unser Dienstleistungsangebot Statusprüfstelle.

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Autor(en)


Raik Pentzek
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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