Startseite | Aktuelles | Das Schicksal einer Barkaution im Falle der Veräußerung der Mietsache

Das Schicksal einer Barkaution im Falle der Veräußerung der Mietsache

Aktuelles
19.07.2021 — zuletzt aktualisiert: 30.07.2021

Das Schicksal einer Barkaution im Falle der Veräußerung der Mietsache

Das Landgericht (LG) Duisburg hat entschieden (LG Duisburg, Urt. v. 12.04.2021 – 13 S 106/20, NJW-Spezial 2021, 385):

„Hat der Mieter eine Barkaution gestellt und wird die Mietsache danach an einen Dritten veräußert, kann der Mieter grundsätzlich von dem früheren Vermieter die Weitergabe der Kaution von dem früheren Vermieter an den Erwerber verlangen.

Auch nach Wegfall von § 572 BGB (a.F.) und Inkrafttreten von § 566a S. 2 BGB besteht weiterhin ein berechtigtes Interesse des Mieters, den Anspruch auf Weitergabe gegen den früheren Vermieter im eigenen Namen geltend machen zu können.“

Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x