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Entfällt die Fahrtenbuchanordnung bei Verlust der Haltereigenschaft?

Frage des Tages
22.07.2021

Entfällt die Fahrtenbuchanordnung bei Verlust der Haltereigenschaft?

Nein, meint das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.03.2021 – OVG 1 B 8/20, NJW 2021, 2059). Im Leitsatz des Beschlusses des OVG heißt es:

„1. Die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, welcher mit der Fahrtenbuchanordnung begegnet werden soll, hängt nicht von dem nachträglichen Verlust der Haltereigenschaft für das Tatfahrzeug ab. Deshalb verliert die Fahrtenbuchanordnung ihren Regelungsgehalt nicht dadurch und wird auch nicht (teilweise) rechtswidrig, dass der Adressat der Anordnung nicht mehr Halter des in der Anordnung konkret bezeichneten Fahrzeugs ist; eine Aufhebung der in Bezug auf das Tatfahrzeug erlassenen Anordnung scheidet deswegen aus.

2. Mit der Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs wird der gegenständliche Bezug zu dem in der Fahrtenbuchanordnung genannten Fahrzeug durch die Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs ersetzt.“

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