Startseite | Aktuelles | Fahrerlaubnisentzug und MPU

Fahrerlaubnisentzug und MPU

Aktuelles
12.05.2022

Fahrerlaubnisentzug und MPU

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat zu Fahrerlaubnisentziehung und einer damit im Zusammenhang stehenden medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) entschieden (BVerwG, Urt. v. 7.4.2022 – 3 C 9.21). Demnach darf die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de wegen wie­der­hol­ter Zu­wi­der­hand­lun­gen im Stra­ßen­ver­kehr unter Al­ko­hol­ein­fluss auch dann zur Bei­brin­gung eines me­di­zi­nisch-psy­cho­lo­gi­schen Gut­ach­tens auf­for­dern, wenn eine als Ord­nungs­wid­rig­keit ein­zu­stu­fen­de Zu­wi­der­hand­lung nicht ge­ahn­det wor­den ist. Die Fahr­erlaub­nis­ent­zie­hung ist nach Einschätzung des Gerichts nicht zu beanstanden, wenn mit hin­rei­chen­der Ge­wiss­heit fest­steht, dass der Fah­rer das Fahrzeug im trunkenen Zustand geführt hatte.

Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x