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Fahrerlaubnisentzug und MPU

Fahrerlaubnisentzug und MPU
Aktuelles
12.05.2022

Fahrerlaubnisentzug und MPU

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat zu Fahrerlaubnisentziehung und einer damit im Zusammenhang stehenden medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) entschieden (BVerwG, Urt. v. 7.4.2022 – 3 C 9.21). Demnach darf die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de wegen wie­der­hol­ter Zu­wi­der­hand­lun­gen im Stra­ßen­ver­kehr unter Al­ko­hol­ein­fluss auch dann zur Bei­brin­gung eines me­di­zi­nisch-psy­cho­lo­gi­schen Gut­ach­tens auf­for­dern, wenn eine als Ord­nungs­wid­rig­keit ein­zu­stu­fen­de Zu­wi­der­hand­lung nicht ge­ahn­det wor­den ist. Die Fahr­erlaub­nis­ent­zie­hung ist nach Einschätzung des Gerichts nicht zu beanstanden, wenn mit hin­rei­chen­der Ge­wiss­heit fest­steht, dass der Fah­rer das Fahrzeug im trunkenen Zustand geführt hatte.

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Autor(en)


Volkan Özkara
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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