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Frage des Tages
06.01.2022

Muss der Vermieter zustimmen, wenn in einer Wohngemeinschaft ein Mieterwechsel stattfindet?

Nein, das muss er grundsätzlich nicht, meint das Landgericht (LG) Landgericht Berlin und hebt damit eine Entscheidung der Vorinstanz auf (LG Berlin, Urt. v. 18.08.2021 – 64 S 261/20, NJW-Spezial 2021, 707). Das Gericht verweist den/die Mieter auf die Möglichkeit der Untervermietung. Im Leitsatz des Urteils heißt es:

„Einem Vermieter ist es auch dann nicht zuzumuten, der Auswechslung einzelner Mieter zustimmen zu müssen, wenn er bei Vertragsschluss wusste, dass die Mieter eine Wohngemeinschaft betreiben wollen und deshalb ein Interesse haben, bei Auszug einzelner Mieter neue Wohngemeinschafts-Mitglieder in die Wohnung aufzunehmen. Wenn der Mietvertrag keine Regelungen für die Auswechslung einzelner Wohngemeinschafts-Mitglieder vorsieht, sind die Mieter vielmehr auf das Recht zur anteiligen Untervermietung der Wohnung nach § 553 BGB beschränkt.“

Ergänzende Hinweise

Der Fall ist nicht rechtskräftig entschieden. Die Sache ist bei dem BGH anhängig (Aktenzeichen beim BGH: VIII ZR 304/20).

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