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Wie weit reicht der Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer, wenn es um zurückliegende Prämienanpassungen in der PKV geht?

Wie weit reicht der Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer, wenn es um zurückliegende Prämienanpassungen in der PKV geht?
Frage des Tages
08.11.2023

Wie weit reicht der Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer, wenn es um zurückliegende Prämienanpassungen in der PKV geht?

Siehe hierzu BGH, Urt. v. 27.09.2023 – IV ZR 177/22, DB 2023, 2556 [Leitsatz zu 1.) und 2.)]:

„Dem Versicherungsnehmer kann aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch über zurückliegende Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung zustehen, wenn er in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist.

Aus Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO folgt grundsätzlich kein Anspruch auf Abschriften der Begründungsschreiben zu den Prämienanpassungen samt Anlagen.“

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Autor(en)


Rainer Robbel
Rechtsanwalt

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Stephan Schmid
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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