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Testpflicht für alle?

Warum eine Sorge völlig unberechtigt und eine andere Sorge sehr berechtigt ist
Testpflicht für alle?
Der Kommentar
06.04.2021

Testpflicht für alle?

Warum eine Sorge völlig unberechtigt und eine andere Sorge sehr berechtigt ist

Eine Überschrift dieser Tage lautet: „Landesregierung führt Testpflicht an Schulen ein“. Gemeint ist ein Test auf das Coronavirus. Angeblich muss sich in zahlreichen Bundesländern zukünftig jeder Schüler testen lassen, um bislang unerkannt gebliebene Infektionen aufzudecken. Was für ein Unsinn! Dem Juristen stehen die Haare zu Berge. Denn eine Testpflicht gibt es nicht. Sie kann es rechtlich gar nicht geben. Nicht in Schulen, nicht in der Kita, nicht in Betrieben, nicht bei der Reiserückkehr und auch nicht sonst wo. Überhaupt nirgends gibt es eine Pflicht, sich testen zu lassen. Ganz egal, ob Bluttest, Spucktest, Schnelltest, PCR-Test, Antigen- oder Antikörpertest. Was aber regelt dann der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber dieser Tage, wenn immer die Rede von einer Testpflicht ist, die es rechtlich nicht geben kann?

Am besten wir fangen ganz von vorne an. Ein zwangsweises Testen im eigentlichen Sinne des Wortes, also ein Test, der gegebenenfalls unter Anwendung körperlicher Gewalt und gegen den Willen des Zu Testenden durchgeführt wird, ist bis heute in keiner rechtlichen Regelung über eine so genannte Testpflicht auf das Coronavirus geregelt; jedenfalls nicht in Deutschland. Derartiges ließe unsere Rechtsordnung, genauer unsere Verfassung, gar nicht zu. Stattdessen macht der Staat in bestimmten Fällen einen Test auf das Coronavirus zur Voraussetzung dafür, dass Menschen in den Genuss bestimmter Rechte kommen. So etwa, wenn es um die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule, den Besuch einer Kita oder wenn es um die Einreise nach Deutschland geht. Das hat natürlich für denjenigen, der unbedingt in die Schule gehen oder zurück in die geliebte Heimat möchte, den mittelbaren Zwang zum Test zur Folge. Das ist nicht zu bestreiten. Am Ende muss sich also jeder entscheiden. Lasse ich mich testen oder schränke ich meine Handlungsmöglichkeiten ein? Diese Abwägung ist es, um die es geht. Und diese Abwägung ist sehr weit entfernt von jedem Zwang, weit entfernt von einer Pflicht dieses oder jenes tun zu müssen, sei es eine Impfung gegen das Coronavirus oder eben nur ein harmloser Test auf das Coronavirus. Damit ist der Test auf das Coronavirus lediglich ein Angebot, sich testen zu lassen, von dem hoffentlich viele Menschen Gebrauch machen.

Während also die Sorge von einer Testpflicht völlig unbegründet ist, ist eine andere Sorge durchaus berechtigt. Die ganz überwiegende Mehrheit der Gesundheitsexperten in unserem Land steht einem Test auf das Coronavirus positiv gegenüber. Regelmäßige Tests werden empfohlen und sind ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Pandemie. Wenn wir uns aber nicht einig darüber werden, ob es eine Testpflicht gibt, eine solche vielmehr – rechtlich abwegig – als Zwangstest missverstanden wird, dann droht dem Test ein Akzeptanzverlust. Sobald die Wissenschaftsleugner erst einmal herausgefunden haben, dass es gar keine Testpflicht gibt, wird die Zahl der Freiwilligen, die sich testen lassen möchten, vermutlich abnehmen. Das sollte uns große Sorgen bereiten.

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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