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Wann ist die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds unternehmerisch bzw. mitunternehmerisch?
Wann ist die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds unternehmerisch bzw. mitunternehmerisch?

Wann ist die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds unternehmerisch bzw. mitunternehmerisch?

Siehe dazu vor allem das BMF-Schreiben v. 08.07.2021 (BStBl I S. 919) – III C 2 – S 7104/19/10001 :005. Dort haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder geregelt, wann die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds als unternehmerisch bzw. mitunternehmerisch zu beurteilen ist.