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Zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten

Aktuelles
04.09.2021

Zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in den Leitsätzen wie folgt entschieden (BFH, Beschl. v. 14.04.2021 – III R 30/20):

  1. Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten sind um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen.
  2. Der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird.
  3. Der Steuerpflichtige wird durch Beiträge in dem Umfang nicht belastet, die der Arbeitgeber hierfür durch einen zweckgebundenen Zuschuss gewährt.
  4. Die Anrechnung der steuerfreien Leistungen nach § 3 Nr. 33 EStG auf die Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steht im Einklang mit dem Gesetzeszweck.
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Autor(en)


Dietrich Rüdiger Loll
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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