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Haftungsverteilung bei einem Verkehrsgeschehen zwischen einem grob verkehrswidrig wendenden Pkw und einem Lkw mit ungesicherter Ladung

Aktuelles
09.09.2021

Haftungsverteilung bei einem Verkehrsgeschehen zwischen einem grob verkehrswidrig wendenden Pkw und einem Lkw mit ungesicherter Ladung

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden (OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.04.2021 – 9 U 66/19):

Verursacht ein Pkw-Fahrer durch ein grob verkehrswidriges Wendemanöver die Vollbremsung eines Lkw, sind die Voraussetzungen für eine Haftung des Pkw-Halters auch ohne Kollision der beteiligten Kfz gegeben, wenn der Lkw durch ein Verrutschen der unzureichend gesicherten Ladung beschädigt wird. Für die Haftungsverteilung sind die beiderseitigen Verursachungsbeiträge maßgeblich. Wenn dem Lkw-Fahrer neben der unzureichenden Ladungssicherung eine überhöhte Geschwindigkeit von 20 km/h außerorts vorzuwerfen ist, kommt eine Quote von 2/3 zu 1/3 zu Gunsten des Pkw-Halters in Betracht.

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