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Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubsgutschrift, wenn er sich während des Urlaubs um sein erkranktes Kind kümmern muss?

Frage des Tages
15.10.2021

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubsgutschrift, wenn er sich während des Urlaubs um sein erkranktes Kind kümmern muss?

Nein, meint das Arbeitsgericht Berlin (ArbG Berlin, Urt. v. 17.06.2010 – 2 Ca 1648/10). Im Leitsatz heißt es:

„Ist es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich, dass eine Arbeitnehmerin während eines bereits bewilligten Erholungsurlaubes wegen der Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleibt, so kommt es gleichwohl zum Erlöschen des Urlaubsanspruches im Umfang seiner Bewilligung. § 9 BUrlG ist hierauf nicht entsprechend anzuwenden.

Da es nicht Zweck des § 45 SGB V ist, den Arbeitnehmer vor Vergütungseinbußen wegen der Pflege eines erkrankten Kindes zu schützen, kommt in diesem Falle auch kein Schadensersatzanspruch auf Nachgewährung von Erholungsurlaub in Betracht. Will der Arbeitnehmer Nachteile bei der Vergütung vermeiden, so ist er in diesem Falle gehalten, von der Arbeitsfreistellung nach § 45 SGB V keinen Gebrauch zu machen und das erkrankte Kind während des Urlaubszeitraumes zu pflegen.“

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