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Aktuelles
22.12.2021

Wer geblitzt wird, kann Anspruch auf Einsicht in die Wartungsunterlagen des Messgerätes haben

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass wer ge­blitzt wird, einen An­spruch auf Ein­sicht in die War­tungs­un­ter­la­gen des Mess­ge­rä­tes haben kann (VerfGH RhPf, Beschl. v. 13.12.2021 – VGH B 46/21).

Das Gericht aus Ko­blenz hat einer Ver­fas­sungs­be­schwer­de statt­ge­ge­ben, der eine Ver­ur­tei­lung wegen eines Ge­schwin­dig­keits­ver­sto­ßes zu­grun­de lag. Der Be­trof­fe­ne müsse die Mög­lich­keit haben, selbst nach Ent­las­tungs­mo­men­ten in Ge­stalt von Feh­lern im Mess­ver­fah­ren zu su­chen, so das Ge­richt in sei­nem Be­schluss.

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