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Wer geblitzt wird, kann Anspruch auf Einsicht in die Wartungsunterlagen des Messgerätes haben

Aktuelles
22.12.2021

Wer geblitzt wird, kann Anspruch auf Einsicht in die Wartungsunterlagen des Messgerätes haben

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass wer ge­blitzt wird, einen An­spruch auf Ein­sicht in die War­tungs­un­ter­la­gen des Mess­ge­rä­tes haben kann (VerfGH RhPf, Beschl. v. 13.12.2021 – VGH B 46/21).

Das Gericht aus Ko­blenz hat einer Ver­fas­sungs­be­schwer­de statt­ge­ge­ben, der eine Ver­ur­tei­lung wegen eines Ge­schwin­dig­keits­ver­sto­ßes zu­grun­de lag. Der Be­trof­fe­ne müsse die Mög­lich­keit haben, selbst nach Ent­las­tungs­mo­men­ten in Ge­stalt von Feh­lern im Mess­ver­fah­ren zu su­chen, so das Ge­richt in sei­nem Be­schluss.

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