Nachhaftung eines aus einer GbR ausgeschiedenen Gesellschafters
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (BGH, Urt. v. 03.07.2020 – V ZR 250/19):
Die Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens Wohnungseigentümerin ist, erstreckt sich auf Beitragspflichten, die auf nach seinem Ausscheiden von den Wohnungseigentümern gefassten Beschlüssen beruhen; auch insoweit handelt es sich um Altverbindlichkeiten i.S.v. § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB.