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Nachhaftung eines aus einer GbR ausgeschiedenen Gesellschafters
Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Wohnungseigentümerin
Nachhaftung eines aus einer GbR ausgeschiedenen Gesellschafters

Nachhaftung eines aus einer GbR ausgeschiedenen Gesellschafters

Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Wohnungseigentümerin

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (BGH, Urt. v. 03.07.2020 – V ZR 250/19):

Die Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens Wohnungseigentümerin ist, erstreckt sich auf Beitragspflichten, die auf nach seinem Ausscheiden von den Wohnungseigentümern  gefassten Beschlüssen beruhen; auch insoweit handelt es sich um Altverbindlichkeiten i.S.v. § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB.