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Nachhaftung eines aus einer GbR ausgeschiedenen Gesellschafters

Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Wohnungseigentümerin
Nachhaftung eines aus einer GbR ausgeschiedenen Gesellschafters
Aktuelles
21.08.2020 — Lesezeit: 1 Minute

Nachhaftung eines aus einer GbR ausgeschiedenen Gesellschafters

Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Wohnungseigentümerin

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (BGH, Urt. v. 03.07.2020 – V ZR 250/19):

Die Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens Wohnungseigentümerin ist, erstreckt sich auf Beitragspflichten, die auf nach seinem Ausscheiden von den Wohnungseigentümern  gefassten Beschlüssen beruhen; auch insoweit handelt es sich um Altverbindlichkeiten i.S.v. § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB.

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Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt



Holger Pape
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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