Startseite | Aktuelles | Außergerichtlicher Tatsachenvergleich kann Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausschließen
Aktuelles
29.11.2021

Außergerichtlicher Tatsachenvergleich kann Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausschließen

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat sich mit einer Frage im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Vergleich, einem sog. Tatsachenvergleich, befasst (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.05.2021 – 21 Sa 638/20 m. Anm. Glajcar in DB 2021, 2699). Im Leitsatz der Entscheidung heißt es:

„Die Vorschrift des § 3 Satz 1 MiLoG, wonach eine Vereinbarung, durch die der gesetzliche Mindestlohn unterschritten wird, insoweit unwirksam ist, gilt auch für außergerichtliche Vergleiche, durch die ein Streit über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Entgeltanspruchs ausgeräumt wird (sogenannter Tatsachenvergleich).“

Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x