Startseite | Aktuelles | Hat der Pflichtteilsberechtigte auch dann einen Anspruch auf Ermittlung des Wertes eines Nachlassgegenstandes, wenn dieser durch den Erben veräußert wurde?
Hat der Pflichtteilsberechtigte auch dann einen Anspruch auf Ermittlung des Wertes eines Nachlassgegenstandes, wenn dieser durch den Erben veräußert wurde?
Hat der Pflichtteilsberechtigte auch dann einen Anspruch auf Ermittlung des Wertes eines Nachlassgegenstandes, wenn dieser durch den Erben veräußert wurde?

Hat der Pflichtteilsberechtigte auch dann einen Anspruch auf Ermittlung des Wertes eines Nachlassgegenstandes, wenn dieser durch den Erben veräußert wurde?

Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 29.09.2021 – IV ZR 328/20). Im Leitsatz heißt es:

„Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2, Halbsatz 2 BGB steht nicht der Umstand entgegen, dass der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde.“