Startseite | Aktuelles | Gibt es einen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts nach Löschung einer Zwangseintragung?
Frage des Tages
26.07.2022

Gibt es einen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts nach Löschung einer Zwangseintragung?

Nein, meint das KG in einem Beschluss aus dem Jahr 2022 (KG, Beschl. v. 05.04.2022 – 1 W 349/21, NJW-Spezial 2022, 386). Demnach gibt es insoweit kein Recht auf ein „Vergessen“.

Im Leitsatz zu der Entscheidung des KG heißt es:

„Der Grundstückseigentümer hat nach der Löschung von Zwangseintragungen grundsätzlich keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Februar 2017 – I-3 Wx 297/16, FGPrax 2017, 100; OLG Köln, Beschluss vom 14. August 2015 – I-2 Wx 166/15, FGPrax 2015, 249; OLG Naumburg, FGPrax 2014, 54; OLG München, Beschluss vom 5. November 2013, 34 Wx 388/13, NJOZ 2014, 687; OLG Celle, Beschluss vom 21. Januar 2013 – 4 W 12/13, FGPrax 2013, 146 und BayObLG, Beschluss vom 14. Mai 1992 – 2Z BR 33/92, NJW-RR 1993, 475).“

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