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Kann ein Gericht nach einer Diskriminierung nach dem AGG von einer Entschädigung absehen?
Kann ein Gericht nach einer Diskriminierung nach dem AGG von einer Entschädigung absehen?

Kann ein Gericht nach einer Diskriminierung nach dem AGG von einer Entschädigung absehen?

Nein, das geht grundsätzlich nicht, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 28.10.2021 – 8 AZR 371/20) [Leitsatz zu 1.)]:

„Die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz der aus den Antidiskriminierungsrichtlinien des Unionsrechts hergeleiteten Rechte gewährleisten. Danach kommt ein Absehen von einer Entschädigung bzw. die Festsetzung einer Entschädigung auf ´Null´ nicht in Betracht.“