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Zurückbehaltungsrecht des Käufers

Zurückbehaltungsrecht des Käufers
Aktuelles
21.05.2022

Zurückbehaltungsrecht des Käufers

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 19.11.2021 – V ZR 104/20):

„Weist die Kaufsache einen behebbaren Mangel auf, ist der Käufer grundsätzlich selbst dann berechtigt, gemäß § 320 Abs. 1 BGB die Zahlung des Kaufpreises insgesamt zu verweigern, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 14. Februar 2020 – V ZR 11/18, BGHZ 225, 1 Rn. 53).“

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